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BFH, 17.05.1983 - VI R 45/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76
Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf …
Auszug aus BFH, 17.05.1983 - VI R 45/83
NVS: Der Vertretungszwang nach dem BFHEntlG ist eine Prozeßhandlungsvoraussetzung; fehlt sie, so ist die Prozeßhandlung unwirksam, insbesondere die Einlegung eines Rechtsbehelfs unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 7.2.1977 IV B 62/76).2.